Ihre privaten Kosten um bis zu 50% senken
Transparente Kosten. Bezahlbare Pflege.
„Dies ist der 1. Streich, der 2. folgt unten“
Wir können Ihre Betreuung & Pflege mit allen Kassen, Beihilfen und wenn finanziell nötig, zusätzlich auch mit Sozialämtern abrechnen.
Dafür war es erforderlich, dass wir für die Gründung unseres Pflegedienstes im Oktober 2015 zuallererst diverse Strukturvoraussetzungen erfüllen, dann einen SGB XI-Versorgungsvertrag mit allen Kassen und Ersatzkassen für NRW abschließen mussten, der seine für uns wichtige deutschlandweite Gültigkeit hat. Zudem mussten wir ein IK (Institutions)-Kennzeichen beantragen.
Folgende monatliche Rechnungen werden von uns erstellt:
Rechnungsart | Rechnungsstellung | Rechnung an | per Überweisung/Bankeinzug |
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Grundlage: Dienstleistungsvertrag | |||
Dienstleistungsgebühren | per 15.d.M. | Patienten | Eigenleistung |
Grundlage: Pflegevertrag | |||
Sachleistungen | per Monatsletzten | Kasse/Beihilfe | Erstattung je nach Pflegegrad |
Entlastungsbetrag | per Monatsletzten | Kasse/Beihilfe | Erstattung 125,00 € |
Für die Kostenübernahme Ihrer monatlichen Eigenleistung oder für einen Zuschuss durch das Sozialamt, benötigt dieses einige Nachweise, die nur wir als Pflegedienst vorlegen können.
Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind für eine Bewilligung maßgebend. Sprechen Sie uns an!
Fast jedes Sozialamt bewilligt unterschiedlich, welche per Beleg / Quittung nachweisbaren privaten Kosten für Ihre vertragliche Versorgung nur bezuschusst oder ganz übernommen werden. Ihre monatliche Eigenleistung wird durch die Leistungsnachweise nachgewiesen, weil auf denen die zeitliche und ordnungsgemäße Durchführung unserer erbrachten Leistungen für Sie per Unterschriften bestätigt werden. Die Anzahl der geleisteten Nachteinsätze des Vormonats werden durch den von Ihnen unterschriebenen Nachtplan und unserer Nachberechnung nachgewiesen. Die Arbeitseinsätze an den Feiertagen werden ebenfalls über die Leistungsweise nachgewiesen. Soll auch die Möglichkeit bestehen, dass auch die Reisekosten übernommen werden, dann sollten Sie sich diese bei Barzahlung quittieren lassen.
Jedes Sozialamt bekommt von uns zusätzlich eine tabellarische Jahresaufstellung über alle anfallenden Kosten, auch die nur schwer belegbaren anteiligen Verbrauchskosten (Strom- und Wasserbrauch, Kosten für Essen und Trinken sowie Heizkosten) in Höhe von monatlich ca. 150 € – 200 € und incl. der An- und Abreisekosten. Deshalb werden die anteiligen Verbrauchskosten unserer eingesetzten Pflegehilfskräfte auch nicht übernommen.
Jetzt heißt es abwarten und Daumen drücken!